Unter Feld und Wiesen
Der NordOstLink ist eine Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung (HGÜ) und wird als Erdkabel geplant. Das Vorhaben durchquert zwei Bundesländer und verläuft durch die Gebiete der Übertragungsnetzbetreiber TenneT und 50Hertz. Daher realisieren sie das Vorhaben gemeinsam. Für die Genehmigung ist die Bundesnetzagentur zuständigDer NordOstLink (DC31) ist als Vorhaben 81 seit Juli 2022 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) festgeschrieben und soll 2031 in Betrieb gehen. Damit sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf gesetzlich bestätigt. Wie jedes Infrastrukturprojekt wird der NordOstLink von einer Fachbehörde geprüft und genehmigt. Da der NordOstLink durch zwei Bundesländer führt, ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) für die Genehmigung zuständig.